Sozialleistungen in Belgien heute
In Belgien gibt ein sehr gut ausgebautes Sozialversicherungssystem, das grundsätzlich alle Bürger, ob abhängig Beschäftigte oder Selbstständige, umfasst. Der Arbeitnehmeranteil beträgt dabei nur 13,07 %, während der Arbeitgeberanteil bis zu 30% betragen kann. Es besteht insbesondere aus der Rentenversicherung für die Altersabsicherung und den Fall der Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitslosen- und Arbeitsunfallversicherung (letztere ist zu vergleichen mit den Berufsgenossenschaften in Deutschland), dem Kindergeld, den Krankenkassenbeiträgen sowie der Pflegeversicherung.
Anspruchsberechtigt sind alle alle Angestellten und Selbstständigen, die in Belgien automatisch in das staatliche Sozialversicherungssystem aufgenommen werden. Mitversichert sind meist auch auf die Familienmitglieder, das heißt Ehepartner, Kinder und andere Familienmitglieder in einem Haushalt, soweit sie nicht selber beschäftigt bzw. vom Sozialversicherten wirtschaftlich abhängig sind. Unter bestimmten Umständen können sogar aussenstehende Personen, wie z.B. Au pairs, über die Sozialversicherung des Haushaltsvorstandes mitversichert werden. Auf Studenten, Trainees und Auszubildende ohne entsprechendes Einkommen treffen Sonderregelungen zu, wenn diese nicht bei den Eltern mitversichert sind.
Arbeitslose bleiben in den Sicherungssystemen für Gesundheitsfürsorge und Altersabsicherung, in diesem Fall übernimmt die zuständige Behörde den Arbeitgeberanteil für die Beiträge. Das Arbeitslosengeld ist mit 60% der letzten Nettogehälter ähnlich bemessen wie in Deutschland. Allerdings gibt es in Belgien keine so strikte Befristung der Ansprüche auf Arbeitslosengeld wie in der Bundesrepublik. Während hierzulande die Zahlung im Normalfall auf 12 Monate begrenzt ist und der Leistungsbezieher dann lediglich noch Anspruch auf das wesentlich niedrigere „Arbeitslosengeld II“ hat, kann der belgische Arbeitslose vertrauen dass seine Ansprüche sich während der Dauer der Arbeitslosigkeit nicht verschlechtern.
Personen, die nicht im regulären staatlichen Sicherungssystem versorgt werden, so zum Beispiel Personen, die zwar erwerbslos sind aber aufgrund fehlender Vorversicherung nicht Mitglied der Sozialversicherung sind, besteht Anspruch auf Leistungen über die zentrale staatliche Daseinsfürsorge. Die Leistungen sind hier zwar geringer als aus den Sozialversicherungen, im internationalen Maßstab jedoch immer noch sehr hoch. Über internationale Sozialversicherungs-Abkommen, insbesondere mit den EU-Ländern, sind prinzipiell auch in Belgien lebende Ausländer über die gesetzliche Sozialversicherung versorgt. Im Normalfall regeln die Verträge jedoch zumindest einen vorübergehenden Verbleib im Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes.
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