Sozialleistungen in der Schweiz heute
Das System der sozialen Absicherung in der Schweiz basiert auf einem Drei-Säulen-Modell. Es schützt die Bürger vor Risiken, deren finanzielle Folgen die Mittel eines Einzelnen schnell übersteigen und soll ihnen helfen, ihren Lebensstandard im Alter und in persönlichen Krisenzeiten weitestgehend zu bewahren.
Die erste Säule umfasst ein Paket von Pflichtversicherungen, die jedem Einwohner der Schweiz grundlegende wirtschaftliche Unabhängigkeit sichern. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV) sorgen für existenzsichernde Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsrenten. Die Erwerbsersatzordnung (EO) gleicht Verdienstausfälle durch Wehr- oder Zivildienst und während der 14-wöchigen Mutterschutzzeit aus. Diese Versicherungen erheben einkommensabhängige Beiträge: Selbständige zahlen etwa 9% ihres Bruttoeinkommens, Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag mit ihrem Arbeitgeber. Zusätzlich tragen staatliche Zuschüsse etwa 20% der jährlichen Kosten von AHV und IV. In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Für jede Person, Kinder eingeschlossen, ist eine einkommensunabhängige Kopfpauschale zu entrichten. Ein Arbeitgeberanteil ist nicht vorgesehen, Bedürftige können aber Zuschüsse ihres Kantons erhalten. Menschen, deren Renten und Einkommen die minimalen Lebenshaltungskosten nicht decken, haben außerdem Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EO), die aus Steuermitteln finanziert werden.
Die zweite Säule des Schweizer Sozialsystems bietet einkommensabhängige Sicherungsleistungen für Arbeitnehmer. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erhebt einen Beitrag von derzeit 2,2% des Bruttolohnes, der je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern übernommen wird. Sie hilft bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Schlechtwetter und springt bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ein. Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als 21000 Schweizer Franken müssen Geld in einer Pensionskasse anlegen. Aus ihrem Ersparten wird im Alter eine Rente gezahlt. Zusammen mit der Rente aus der ersten Säule entspricht sie etwa 60% des letzten Lohnes.
Die dritte Säule umfasst die private Alters- und Daseinsvorsorge, die mit steuerlichen Vergünstigungen verbunden ist. Die Schweiz lässt sich die umfassende soziale Absicherung ihrer Bürger etwas kosten: Mit einem Viertel seines Budgets, etwa 13 bis 14 Milliarden Franken jährlich, stützt der Bund das Sozialsystem.
Die Kosten einer Transfergesellschaft müssen immer individuell betrachtet werden, denn sie sind nicht für jede Person, die zu einer solchen Transfergesellschaft wechselt, gleich. Jeder Mensch hat in seinem früheren Job ein unterschiedliches Gehalt verdient und so ist es klar, dass auch nach dem Wechsel in die Transfergesellschaft ein verschiedenes Einkommen bezogen wird. Die Kosten der Transfergesellschaft werden zum Teil durch die Bundesagentur für Arbeit, zum Teil durch die anteiligen Gehaltskosten, die der Arbeitgeber noch zahlen muss, gedeckt.