Sozialleistungen in Spanien und Portugal heute
Spanien
Arbeitnehmer und Selbstständige über 16 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in Spanien haben, sind pflichtversichert. Alle Versicherten haben Anspruch auf Rentenzahlungen, kostenlose medizinische Versorgungen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Zahlungen bei Arbeitslosigkeit, Witwen- und Waisenrente, Mutterschutz und Berufsunfähigkeit. Finanziert werden diese Leistungen hauptsächlich durch die Beitragszahlungen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Der Anteil des Arbeitgebers liegt hierbei deutlich höher als der des Arbeitnehmers.Die Leistungen ermöglichen jedoch nur einen sehr bescheidenen Lebensstil. So liegt die durchschnittliche Altersrente derzeit bei knapp 900 Euro im Monat.
Die kürzlich verabschiedete Rentenreform sieht vor, das Renteneintrittsalter bis 2027 stufenweise auf 67 Jahre anzuheben. Um die volle Rente zu erhalten, müssen Versicherte dann 37 Jahre einzahlen. Die Durchschnittsrente berechnet sich von nun an auf Basis der letzten 25 (statt wie vorher 15) Arbeitsjahre. Arbeitslose haben Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld, danach sind sie auf Hilfe der Familie angewiesen, denn die während der Finanzkrise eingeführte Sozialhilfe von 400 € monatlich wurde im Februar 2011 im Zuge der Maßnahmen zur Reduktion des Staatsdefizits wieder abgeschafft.
Portugal
Für Sozialleistungen werden vom Arbeitnehmer 11 Prozent des Bruttolohnes eingezogen. Dieser Beitrag beinhaltet Leistungen im Falle von Krankheit, Elternschaft, Pflege, Invalidität, Alter, Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit. Der Arbeitgeber trägt außerdem die Beiträge für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die früher fast vollständig staatlich finanzierte medizinische Versorgung wurde in kürzlich wegen der schlechten Versorgungslage auf dem Land durch Zusammenschlüsse privater Kliniken mit Arztpraxen ergänzt, die jedoch im Gegensatz zu den kostenlosen staatlichen Einrichtungen vom Patienten aus eigener Tasche getragen werden müssen. Zum Schuldenabbau wurden von der neuen Regierung unter Pedro Coelho massive Einschnitte in das Sozialsystem verkündet. Pensionen sollen gekürzt, das Arbeitslosengeld um 20 Prozent vermindert und die Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes von 36 auf 18 Monate gesenkt werden. Auch der gesetzliche geregelte Mindestlohn von 475 Euro pro Monat darf vorläufig nicht erhöht werden.
Harte und körnige Rohstoffe können mit Hilfe der Kolloidmühle bearbeitet werden. Sie ermöglicht ein einfaches Herstellen von Emulsionen, Suspensionen und superfeinen Lösungen. Damit die Maschine bei jedem Arbeitsprozess wirklich anwendbar ist, besteht die Möglichkeit, sie mit unterschiedlichen Mahlwerkzeugen auszustatten. Dafür stehen kreuz- und schrägverzahnte Werkzeuge zur Verfügung. Die Mahlspalteinstellung kann stufenlos verstellt werden, was wiederum Auswirkungen auf die Dispergierwirkung des Gerätes hat. Unterschiedliche Rohstoffe können somit vergleichsweise einfach bearbeitet werden.